4.11. Anstößiges Material¶
4.11.1. Anstößiges Material melden¶
Sie können Inhalte als anstößig melden wenn Sie denken es ist:
- Angreifend
- Unangemessen
- Oder auf eine andere Art und Weise die Nutzungsbedingungen dieser Site verletzt
Einzelne Inhaltselemente, wie z.B. Dateien, Blogeinträge und Notizen können genauso wie ganze Ansichten als anstößig gemeldet werden.
Klicken Sie bei dem Element, welches Sie als anstößig melden wollen, auf den Link Anstößiges Material melden.
Beschwerde: Schreiben Sie in das Textfeld, warum Sie denken, dass der Inhalt anstößig ist und deshalb entfernt oder geändert werden soll.
Klicken Sie auf den Administrator benachrichtigen-Button, um dem Administrator eine Benachrichtigung für eine Überprüfung zu senden.
Bemerkung
Der Siteadministrator und der Institutionsadministrator der Institution, in welcher der Nutzer Mitglied ist, dessen Inhalt als anstößig gemeldet wurde, erhält eine Benachrichtigung über anstößiges Material.
Sie müssen im Pop-Up-Fenster bestätigen, dass Sie Inhalt als anstößig melden wollen. Manchmal passiert es, dass Leute aus Versehen auf „Anstößiges Material“ anstatt auf „Feedback abgeben“ klicken. Um versehentlichen Meldungen vorzubeugen, erscheint ein Pop-Up-Fenster mit der Aufforderung Ihre Entscheidung zu bestätigen.
4.11.2. Anstößiges Material überprüfen¶
Wenn Sie ein Administrator sind, der eine Benachrichtigung über anstößiges Material erhält, können Sie auf einen Link in der Benachrichtigung klicken, der Sie direkt zu der betroffenen Ansicht oder dem betroffenen Artefakt bringt. Benachrichtigungen können Sie in Ihrem Mahara-Posteingang oder über E-Mail einsehen.
4.11.2.1. Posteingang-Benachrichtigung mit anstößigem Material¶
Die Posteingang-Benachrichtigung beinhaltet wesentliche Informationen über das anstößige Material.
- Der Name der Person, die anstößiges Material gemeldet hat. Die Meldung ist mit der Profilseite des Nutzers verlinkt für den Fall, dass Fragen zur Klärung aufkommen.
- Die Beschwerde an sich.
- Mehr…: Ein Link zu der Ansicht oder zu dem Artefakt in der Ansicht, die als anstößig gekennzeichnet wurde.
4.11.2.2. E-Mail mit anstößigem Material¶
Die E-Mail-Benachrichtigung, die Sie erhalten, enthält wichtige Informationen.
- Die Beschwerde an sich.
- Beschwerde handelt von: Ein Link zu der Ansicht oder zu dem Artefakt in der Ansicht, die/das als anstößig gekennzeichnet wurde.
- Gemeldet von: Ein Link zu der Profilseite des Nutzers, der das anstößige Material gemeldet hat für den Fall, dass Sie Fragen bei der Aufklärung haben.
Sobald Sie die Benachrichtigung erhalten haben, können Sie zu dem betreffenden Element gelangen.
Als Administrator können Sie den Button Nicht unangemessen anklicken wenn der Inhalt nicht gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt. Sie können den Nutzer aber auch kontakten, um den Inhalt zu besprechen oder weitere Maßnahmen einzuleiten.
Wenn Sie auf den Nicht unangemessen-Button klicken erhält jeder Administrator, der auch die ursprüngliche Benachrichtigung erhielt, erneut eine Nachricht mit der Information, dass Sie sich mit dem Vorgang befasst haben.
Bemerkung
Normalerweise haben Sie als Administrator nicht einfach Zugriff auf Inhalte der Nutzer. Wenn Sie jedoch einen Hinweis erhalten haben auf unangemessenen Inhalt wird Ihnen das Zugriffsrecht gegeben ohne sich zuvor in den Nutzeraccount des Nutzers einloggen zu müssen. Nachdem Sie den Inhalt als angemessen bestätigt haben, erlischt Ihr bevorzugter Zugang.